Urteil – 5.000,- DSGVO-Schadensersatz für unberechtigte SCHUFA-Meldung
Achtung an alle Inkassobüros!
Wenn ein Inkassobüro eine Forderung unberechtigt an die SCHUFA meldet, steht dem Betroffenen aufgrund des fehlerhaften SCHUFA-Eintrags einen Anspruch in Höhe von 5.000 € als Schadenersatz zu. So hat das dies jedenfalls das Landgericht Mainz, Urt. v. 12.11.2021 – Az.: 3 O 12/20 entschieden.
Hintergrund des Urteils war folgender Sachverhalt:
Der Kläger hatte eine Rechnung für ein Energieunternehmen nicht bezahlt. Das Energieunternehmen beauftragte dann ein Inkassounternehmen, welches das gerichtliche Mahnverfahren einleitete. Nach Erhalt des Vollstreckungsbescheids meldete das Inkassounternehmen die Forderung an die SCHUFA weiter. Zwei Tage später erhielt der Kläger den Vollstreckungsbescheid zugestellt und beglich die Forderung.
Gegen den Schufa Eintrag ging er vor und verlangte sowohl die Löschung dieses Datensatzes als auch DSGVO-Schadensersatz in Höhe von mindestens 10.000 €.
Nach Auffassung des Gerichts sei die SCHUFA-Meldung zwar grundsätzlich möglich. Jedoch habe das Inkassounternehmen nicht nachweisen können, dass sie den Kläger außergerichtlich zuvor zweimal angeschrieben habe (§ 31 Abs.2 Nr.4 BDSG).
Der Kläger hatte die Zustellung bestritten. Auch sei die Meldung an die SCHUFA auch deshalb rechtswidrig gewesen, da die Meldung noch vor Zustellung des Vollstreckungsbescheids gemacht wurde.
Das Gericht stellte eine Persönlichkeitsrechtsverletzung fest und hielt in diesem Fall einen DSGVO-Schadensersatzes in Höhe von 5.000 € für angemessen. Hintergrund war, dass der Kläger plausibel und im Kern unbestritten dargelegt hatte, dass ihm durch den Schufa Eintrag einen massive Beeinträchtigung seines sozialen Ansehens im Sinne der Einschätzung seiner Kreditwürdigkeit durch Dritte erlitten habe.
Inkassounternehmen sollten sehr sorgfältig arbeiten und genau festlegend und dokumentiere, wann sie Daten an die Schufa übermittelt
Gerne sind wir behilflich. Wir sind auch Datenschutzbeauftragter für Inkassounternehmen tätig.