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Weser Datenschutz

Warum brauche ich einen externen Datenschutzbeauftragten?

Jedes Unternehmen muss die Vorgaben des Datenschutzes vollständig erfüllen. Allein dies stellt Unternehmen vor enorme Herausforderungen. Hinzu kommt, dass es ständig Änderungen oder neue Regelungen gibt. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder und auch Schadenersatzansprüche. Auch Ihr Ruf kann Schaden nehmen.

Ein externer Datenschutzbeauftragter kennt die Vorschriften und Prozesse und kann Ihnen die notwendigen rechtsicheren Dokumente zur Verfügung stellen.

Anders als bei einem internen Datenschutzbeauftragten gibt es auch keine möglichen Interessenskonflikte oder eine Betriebsblindheit. Auch müssen Sie sich nicht um die Schulungen/Fortbildungen eines internen Datenschutzbeauftragten kümmern, was Zeit und Geld kostet. Auch unterliegen interne Datenschutzbeauftragte einem besonderen Kündigungsschutz.

Unsere externen Datenschutzbeauftragten der Weser Datenschutz GmbH verfügen über langjährige Berufserfahrung und sind ausgewiesene Fachleute im Bereich des Datenschutz und IT-Recht.

Datenschutz Audit - individuell und persönlich

Wir ermitteln zusammen mit Ihnen den Status Quo in Ihrem Unternehmen für die Bereiche IT Sicherheit, Datenschutzmanagement und Gebäudesicherheit. 

Bestellung Externer Datenschutz- Beauftragter

Mit über 10 Jahren Berufserfahrung im Bereich ext. Datenschutzbeauftragter bekommen Sie die professionelle Betreuung Ihres Unternehmens für die Bereiche Datenschutz und Datensicherheit. 

Coaching Interner Datenschutz- Beauftragter

Sie haben bereits einen internen Datenschutzbeauftragten? Dann unterstützen wir diesen mit praktischem Know How und prüfen, welche Bereiche des Datenschutzes noch  abzuarbeiten sind.   

Awareness Schulungen für ihre Mitarbeiter

Awareness und Sensibilisierungsschulungen sollen Ihren Mitarbeitern helfen die Anforderungen des Datenschutzes im Tagesalltag zu berücksichtigen und sie achtsam sein lassen bei der Verarbeitung von Daten.

AKTUELLE BEITRÄGE

Steht das Ende der Cookie-Banner bevor? Neues Einwilligungsmanagement mit „Consenter“

Cookie-Banner prägen inzwischen den Alltag im Internet – und werden von vielen Nutzern als störend empfunden. Sie unterbrechen Abläufe, kosten Zeit und fördern häufig unreflektierte Zustimmung statt informierter Entscheidungen. Eine neue technische Lösung aus der Forschung der Technischen Universität Berlin könnte hier Abhilfe schaffen und erhält nun auch offizielle regulatorische Anerkennung.

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Phishing – Kein Schadenersatz wegen grober Fahrlässigkeit

Ein Klick auf den falschen Link kann teuer werden. Nach einem aktuellen Urteil des OLG Oldenburg bleibt ein Phishing-Opfer auf einem Schaden von 41.000 € sitzen. Wir analysieren den Fall, erklären die Kriterien für „grobe Fahrlässigkeit“ und zeigen Ihnen, wie Sie durch gezielte Mitarbeiterschulungen und Datenschutzberatung Ihr Unternehmen absichern.

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Gegenüberstellung

Interner Datenschutzbeauftagter

VS

Externer Datenschutzbeauftagter

Interner Datenschutz-beauftagter

VS

Externer Datenschutz-beauftagter

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