DSGVO – EU Kommission – UK ist nun sicheres Drittland

Die EU-Kommission hat am 28.06 2021 einen Angemessenheitsbeschluss gem. Art. 45 DSGVO für das Vereinigte Königreicht UK erlassen, wodurch dieses als sicheres Drittland anerkannt wird.

Es können daher  personenbezogene Daten auch nach dem Brexit ungehindert von der EU ins Vereinigte Königreich übermittelt werden. Vielen Unternehmen in der EU und auch im Vereinigten Königreich sind erleichtert.

Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wäre dieses aus datenschutzrechtlicher Sicht zu einem Drittland erklärt worden. Demnach hätten nur unter den strikten Voraussetzungen von Art. 44 ff. DSGVO personenbezogene Daten ins Vereinigte Königreich übermittelt werden dürfen. Dies Hürde bleibt dem Vereinigten Königreich nun erspart.

Der Angemessenheitsbeschluss hat bis mindestens 27. Juni 2025 Gültigkeit.

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