Datenschutzkonfferenz- Datenübermittlung auch nach dem 01.01.2021 weiterhin möglich

Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat in einer aktuellen Pressemitteilung mitgeteilt, dass auf Basis des Brexit-Abkommens eine Datenübermittlung ins Vereinigte Königreich auch nach dem 01.01.2021 weiterhin möglich ist. So bestehe eine viermonatige Übergangsfrist, die noch einmal um 2 Monate verlängert werden könne. Spätestens dann muss aber die EU-Kommission eine entsprechende Adäquanzentscheidung nach Art. 45 Abs.3 DSGVO getroffen haben.

In der Erklärung der Datenschutzkonfferenz heißt es wie folgt:

“Allerdings ist jetzt die EU-Kommission in der Pflicht, tragfähige Adäquanzentscheidungen vorzulegen, die auch die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs berücksichtigen und von den Mitgliedstaaten genauso wie vom Europäischen Datenschutzausschuss sorgfältig zu prüfen sein werden.“

Für Unternehmen, die personenbezogene Daten ins vereinigte Königreich übermitteln, ändert sich zum Jahreswechsel daher erstmal nichts.
Es muss aber genau geschaut werden, was nun für die Zukunft gelten wird.



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