Datenschutz im Verein – Sportverein darf Mitglieder über Trainervergütung informieren
Auch im Verein gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Aktuell hatte sich das Landgericht Frankfurt am Main mit der Frage beschäftigen, ob es einen Datenschutzverstoß darstellt, wenn der Verein zur Vorbereitung einer Mitgliederversammlung seine Mitglieder über die einzelne Vergütung seiner Trainer informiert.
Nach Auffassung des Landgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 01.11.2021, Az.: 2-01 S 191/20 stellt dies keinen Datenschutzverstoß dar.
Ein Trainer hatte hierin einen DSGVO-Verstoß und verlangte Schadensersatz. Zu Unrecht wie nun das Gericht feststellte.
So bestehe ein berechtigtes Interesse für die Übersendung an die einzelnen Mitglieder. Die Versendung des Budgetplans nebst Trainervergütung stelle eine Informationsgrundlage für eine anstehende Mitgliederversammlung des Vereins dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Vereins sind kein geheimes Internum, sondern für jedes Mitglied zugänglich zu machen.
Die Entscheidung zeigt wieder einmal, dass der Datenschutz auch in Vereinen nicht halt macht. Wir betreuen Vereine bei der Einhaltung des Datenschutzes. Auch übernehmen wir die Tätigkeit des externen Datenschutzbeauftragten. Wir kennen die Besonderheiten des Datenschutzes in Vereinen