Cookiebot kann vorerst doch weiter genutzt werden, aber…

Cookiebot ist ein recht gängiges Cookie Consent Tool.  Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte der Hochschule RheinMain den Einsatz von Cookiebot im Zuge eines einstweilige Anordnungsverfahren untersagt. So verarbeite Cookiebot personenbezogene Daten, etwa die IP-Adresse oder Browserinformationen der Besucher. Die Server für diese Datenverarbeitung stehen dabei bei einem Anbieter, dessen Unternehmenszentrale sich in den USA befindet. Hierdurch ergibt sich ein Drittland-Bezug, welcher im Hinblick auf das sogenannte Schrems II Urteil des Europäischen Gerichtshofes unzulässig ist.

Das Verwaltungsgericht Hessen hat diese Entscheidung nun aufgehoben. Die Aufhebung erfolgte aber aus rein formellen Überlegungen. So meint, dass Verwaltungsgericht, dass der Rechtsschutz nicht für ein Eilverfahren geeignet ist. Die eigentliche Frage zur Zulässigkeit wird daher nun in einem Hauptsacheverfahren entschieden werden.

Evtl. wird das Urteil aber keine praktischen Auswirkungen haben. So ist Abkommen zwischen den USA und der EU, welches mehr Sicherheit für Daten von EU-Bürgern, die in die vereinigten Staaten exportiert werden bringen bereits geplant. Bei seinem Besuch des US-Präsident Biden im März 2022 in Brüssel mit EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen wurden die Grundsätze für eine Neuregelung bereits festgelegt.

Auch wenn die Nutzung daher vorerst erlaubt bleibt und neues Abkommen in Sicht ist,  empfehlen wir aktuell rein europäische Anbieter zu wählen.



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