35 Millionen EUR Bußgeld gegen H&M wegen Datenschutzverstößen

Urteil, Datenschutzverstoß,

Laut Pressemitteilung hat der Hamburgischer Datenschutzbeauftragte wegen massiver DSGVO-Verstöße gegen das bekannte Textilhandelsunternehmen H&M ein Bußgeld in Höhen von  35,3 Mio. EUR verhängt!!

So hat das Unternehmen mehreren hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überwacht. So sei es laut Behörde seit 2014 zu umfangreichen Erfassungen privater Lebensumstände gekommen. Auch besonders schützenswerte Krankheitsdaten wurden gespeichert und verwendet. Nach Urlaubs- und Krankheitsabwesenheiten – auch kurzer Art – führten die vorgesetzten Teamleader einen sogenannten „Welcome Back Talk“ durch.  Nach diesen Gesprächen wurden in etlichen Fällen nicht nur konkrete Urlaubserlebnisse der Beschäftigten festgehalten, sondern auch Krankheitssymptome und Diagnosen. Darüber hinaus eigneten sich einige Vorgesetzte über Einzel- und Flurgespräche ein breites Wissen über das Privatleben ihrer Mitarbeitenden an, das von eher harmlosen Details bis zu familiären Problemen sowie religiösen Bekenntnissen reichte.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wird in der Presseerklärung wie folgt zitiert. „Der vorliegende Fall dokumentiert eine schwere Missachtung des Beschäftigtendatenschutzes am H&M-Standort Nürnberg. Das verhängte Bußgeld ist dementsprechend in seiner Höhe angemessen und geeignet, Unternehmen von Verletzungen der Privatsphäre ihrer Beschäftigten abzuschrecken.

Die Behörde führt weiter aus, dass das Unternehmen umfassend reagiert habe und auch einen finanziellen Ausgleich der geschädigten Mitarbeiter durchführe.

Quelle: Pressemitteilung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten

https://datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2020/10/2020-10-01-h-m-verfahren

Der Fall zeigt wieder einmal, dass man den Datenschutz ernst nehmen muss. Dies gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens. Auch kleine Unternehmen müssen die Gesetze in gleicher Art und Weise beachten. Wir empfehlen daher Unternehmen dringend sich datenschutzrechtlich sicher aufzustellen, vorzugsweise durch einen Datenschutzbeauftragten.

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

Ihr Team von Datenschutzfirst – Datenschutz? Aber sicher!

 



Weitere Artikel in dieser Kategorie: