Neues Abkommen über Datenschutz zwischen der EU und den USA in Sicht

Urteil, Datenschutzverstoß,

Nach einer Pressemitteilung der EU-Kommission ist nun ein neues Datenschutz-Abkommen zwischen der EU und den USA getroffen worden.

Nachdem das Privacy Shield am 16.07.2020 durch den Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt worden war, ist nach fast 2 Jahren der Rechtsunsicherheit ein neues Abkommen ein Abkommen zum Datenaustausch von Benutzerdaten auf dem Weg: das Trans-Atlantic Data Privacy Framework.

Es handelt sich um ein vorläufiges Abkommen, das noch von den Gremien der Teilnehmer ratifiziert werden muss.

Nach dem aktuellen Stand dürfen nämlich aufgrund des Fehlens eines solchen Abkommens keine personenbezogenen Daten europäischer Bürger in die USA transferiert werden, da der US Cloud-Act den Zugriff der US-Behörden auf diese Daten ermöglicht. Somit ist formaljuristisch gesehen auch ein Transfer mit Einwilligung der Betroffenen nicht zulässig.

Das Problem soll nun wieder behoben werden. Dazu hat das Weiße Haus ein „fact sheet“ veröffentlicht, in dem die wichtigsten Punkte des Abkommens zusammengefasst wurden:

  • Die Sammlung von Signaldaten (durch die US-Behörden) darf nur dann erfolgen, wenn dies zur Förderung legitimer nationaler (US-) Sicherheitsziele erforderlich ist, und darf den Schutz der Privatsphäre und der bürgerlichen Freiheiten nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen;
  • Einzelpersonen aus der EU können sich an einen neuen mehrstufigen Rechtsbehelfsmechanismus wenden, der ein unabhängiges Datenschutzprüfungsgericht umfasst, das sich aus Personen zusammensetzt, die nicht der US-Regierung angehören und die uneingeschränkte Befugnis haben, über Klagen zu entscheiden und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen anzuordnen;
  • Die US-Nachrichtendienste werden Verfahren einführen, die eine wirksame Überwachung der neuen Standards für den Schutz der Privatsphäre und der bürgerlichen Freiheiten gewährleisten.

Der neue Rahmen des Abkommens soll regeln, dass die Überwachungspraktiken der USA sowohl notwendig als auch verhältnismäßig sein müssen. Außerdem soll die Möglichkeit der Überprüfung unzulässiger Überwachung durch ein unabhängiges Datenschutzgericht geschaffen werden.

Auch Max Schrems hat Berichten zufolge bereits ein Auge auf das Abkommen geworfen. Ob es ein zweites „Safe Harbour“ wird, bleibt noch abzuwarten.



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