- Stephan Schenk
- Allgemein
- 22. Oktober 2025
Künstliche Intelligenz (KI) hat sich in den letzten Jahren von einem theoretischen Konzept zu einem zentralen Innovationstreiber für Unternehmen aller Branchen entwickelt. Ob im Kundenservice, in der Produktionsoptimierung oder bei der Datenanalyse – KI verspricht Effizienzgewinne, neue Geschäftsmodelle und Wettbewerbsvorteile. Doch mit der zunehmenden Nutzung intelligenter Systeme wächst auch die Verantwortung: insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und den verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten.
1. KI als Motor der digitalen Transformation
Unternehmen setzen KI heute vielfältig ein Ob Bilderkennung oder virtuelle Assistenten. Es gibt kaum einen Bereich, wo KI noch nicht zum Einsatz kommt. KI ist kein Selbstzweck, sondern dient ganz konkreten wirtschaftlichen und operativen Zielen.
Wichtig ist aber, dass der Datenschutz eingehalten wird.
2. Datenschutzrechtliche Herausforderungen
Die Nutzung von KI in Unternehmen bringt eine Reihe datenschutzrechtlicher Fragestellungen mit sich, insbesondere im Kontext der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung):
a) Transparenz und Nachvollziehbarkeit
KI-Modelle, insbesondere solche auf Basis von Deep Learning, gelten oft als „Black Boxes“. Unternehmen müssen jedoch nach Art. 5 und Art. 13 DSGVO transparent machen können, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden. Betroffene haben ein Recht auf Information – auch über automatisierte Entscheidungen (Art. 22 DSGVO).
b) Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
Unternehmen müssen klären, auf welcher rechtlichen Grundlage die KI personenbezogene Daten verarbeitet. In vielen Fällen kommen Einwilligungen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) in Frage – letzteres jedoch nur, wenn die Interessen der betroffenen Personen nicht überwiegen.
c) Datenminimierung und Zweckbindung
KI-Systeme benötigen viele Daten, doch die DSGVO fordert Datenminimierung. Unternehmen stehen daher vor der Herausforderung, einerseits genügend Daten zur Verfügung zu stellen, andererseits aber keine „überflüssigen“ oder unzulässigen Informationen zu verarbeiten.
d) Profiling und automatisierte Entscheidungen
Sobald KI zur automatisierten Entscheidungsfindung genutzt wird – etwa bei Kreditvergaben, Bewerbungsverfahren oder Preisgestaltung – greifen besonders strenge Regelungen. Solche Systeme müssen so gestaltet sein, dass Betroffene ihre Rechte wahrnehmen können, etwa das Recht auf menschliches Eingreifen.
3. Strategien für den datenschutzkonformen KI-Einsatz
Um die Vorteile von KI zu nutzen, ohne gegen Datenschutzbestimmungen zu verstoßen, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:
- Privacy by Design und Default: Datenschutz sollte von Anfang an in die Systemarchitektur integriert sein.
- Datenschutz-Folgenabschätzungen: Bei besonders risikobehafteten Anwendungen ist eine gründliche Analyse der Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen Pflicht.
- Transparenz schaffen: Betroffene müssen verständlich informiert werden, wie KI-Systeme funktionieren und auf welcher Basis sie Entscheidungen treffen.
- Schulungen und Governance: Mitarbeitende sollten für KI- und Datenschutzfragen sensibilisiert werden. Klare interne Richtlinien helfen bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
- Auditierbarkeit und Dokumentation: Unternehmen sollten ihre KI-Systeme regelmäßig überprüfen und deren Funktionsweise dokumentieren.
Fazit
KI bietet Unternehmen enorme Potenziale – vorausgesetzt, sie wird verantwortungsvoll eingesetzt. Datenschutz ist dabei kein Hemmnis, sondern ein Qualitätsmerkmal für vertrauenswürdige Innovation. Wer Datenschutz und KI zusammen denkt, legt den Grundstein für nachhaltigen, ethischen und erfolgreichen Technologieeinsatz im Unternehmen. Sie wollen KI in Ihrem Unternehmen datenschutzkonform einsetzen.
Gerne helfen wir ihnen dabei!