Datenschutz aktuell: Zahlreiche Unternehmen verstoßen beim Datentransfer in die USA gegen weiter gegen EU-Recht
Wie das Handelsblatt mitteilt, verstoßen immer noch unzählige Unternehmen Datentransfer in die USA gegen weiter gegen EU-Recht. Dies habe eine Studie ergeben.
Bekannter Maßen hat der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2020 den Transfer personenbezogener Daten europäischer Bürger in die USA, den sogenannten Privacy Shield, für nichtig erklärt, sog. Schrems II Urteil. Das Gericht hatte festgestellt, dass das Datenschutzniveau nicht ausreicht. Seither ist eine rechtssichere Übermittlung in die USA kaum noch möglich. unzählige Tools und Dienste können daher aktuell nicht eingesetzt werden. Hieran halten sie aber nicht alle Unternehmen, wie die Studie zeigt. Ein Ausweg können sog. EU-Standard-Vertragsklausel bieten.
Fakt ist, dass Unternehmen die weiterhin unberechtigt Nutzerdaten in die USA übertragen hohe Bußgelder durch die Datenschutzbehörden drohen.
Unsere Empfehlung:
- Prüfen, ob sie Anbieter und Dienstleister aus den USA nutzen.
- Wenn ja, werden durch diese personenbezogene Daten der Nutzer übermittelt werden
- Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies? Einwilligung, EU-Standard-Vertragsklausel
- Prüfen Sie, ob Ihre Datenschutzerklärung aktuell ist. In vielen Erklärungen findet sich noch immer der Hinweis auf das Privacy Shield Abkommen.
- Passen Sie die Formulierungen in Ihrer Datenschutzerklärung a
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