Aktuell haben verschiedenen deutsche Datenschutzbehörden in Form einer Pressemitteilungen, darauf hinweisen, dass Analyse-Dienste wie Google Analytics nur mit Einwilligung nutzbar sind. So etwa die Behörde aus Hamburg: https://datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2019/11/2019-11-14-google-analytics Wir raten Betreibern von Webseiten daher dringend Ihre Webseite diesbezüglich zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Es ist davon auszugehen, dass in Zukunft vermehrt Bußgelder diesbezüglich ausgesprochen werden. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat bereits gegen mehrere Webseiten-Betreiber Bußgeldverfahren eingeleitet. Achtung! Voraktivierte Kästchen bei Einwilligungserklärungen sind nicht zulässig. Sollten Sie Hilfe bei der Umsetzung zum Datenschutz haben sind wir Ihnen gerne behilflich.
Warnung der Deutsche Datenschutzbehörden – Google Analytics nur mit Einwilligung rechtmäßig!
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