Sensible Daten schützen!
Unsere Leistungen im Überblick
- Wir bieten die Dienstleistung des externen Datenschutzbeauftragten
Als externe Datenschutzbeauftragte helfen wir Ihnen dabei, dass der Datenschutz bei Ihnen gewährleistet wird und sie sich um ihre Kerntätigkeit kümmern können.
So können wir Sie unterstützen:
Leistungen
- – Externer Datenschutzbeauftragter
– Datenschutz Audit
– Datenschutz Schulung
– Datenschutzberatung
– Datenschutz bei Videoüberwachung
– Seminare & Workshops
– Cyber Sicherheit
– Künstliche Intelligenz
Datenschutzaudit- DSGVO-Lücken erkennen und beheben
Als Unternehmen, Organisation oder Verein sind Sie als Verantwortlicher gesetzlich verpflichtet, für
einen umfassenden Datenschutz zu sorgen, wenn Sie personenbezogene Daten erheben und
verarbeiten. Um dies sicherzustellen, müssen regelmäßige Kontrollen stattfinden. Dies macht man
durch ein sog. Datenschutz Audit.
Beim Datenschutzaudit werden Dokumente geprüft, Gespräche mit Mitarbeitern geführt. Ebenso
werden die Prozesse und die IT Sicherheit unter die Lupe genommen. Am Ende gibt der Auditor
Handlungsempfehlungen.
Neben dem Verantwortlichen müssen aber auch Auftragsverarbeiter häufig Datenschutz Audits
durchführen. So sind Auftragsverarbeiter verpflichtet dem Datenschutzverantwortlichen
(Vertragspartner) zu bestätigen, dass sämtliche technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
zur Einhaltung der DSGVO ordnungsgemäß umgesetzt werden.
Hier eine beispielhafte Auflistung:
– Organisation des Datenschutzes
– Datenschutzkonforme Webseite
– Prüfung, ob die Einwilligungsprozesse datenschutzkonform sind
– Umgang mit Datenschutzverletzungen (gibt es einen Plan?)
– Erfüllung von Informationspflichten
– Umgang mit Betroffenen Anfragen (z.B. Auskunft nach Art 15 DSGVO)
– Prüfung der Auftragsverarbeitungsverträge
– Gibt es für alle Bereiche Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten und sind diese aktuell
– Datenschutz-Folgenabschätzung ( Art. 35 DSGVO)
– Werden regelmäßig Datenschutz Schulungen durchgeführt?
Wir können nur jedem Unternehmen empfehlen regelmäßig Datenschutz Audits durchzuführen. So
sichern sie sich ab und können Ansprüche später besser abwehren. Bei Lücken im Datenschutz
drohen Abmahnungen und auch hohe Bußgelder durch die Behörden. Ebenso minimiert man das
Risiko von Datenpannen und Cyber-Angriffen.
Aufgrund unserer Erfahrung können wir nur empfehlen den Datenschutz ernst zu nehmen und nicht
am falschen Ende zu sparen. Die drohenden Kosten durch Datenpannen, Abmahnungen und
Bußgelder sind regelmäßig deutlich teurer als das Durchführen von Datenschutz Audits.
Wer kann das Datenschutz Audit durchführen?
Grds. kann ein solches Audit sowohl durch eigene Mitarbeiter als auch durch externe
Datenschutzberater durchgeführt werden. Es muss natürlich darauf geachtet werden, dass
Mitarbeiter über die entsprechenden Qualifikationen und die fachliche Erfahrung verfügen.
Praxis-Tipp:
Ein externer Datenschutzbeauftragter hat den Vorteil, dass er unabhängig und objektiv auf Ihr
Unternehmen schauen kann. Auch die Wahrnehmung im Unternehmen ist eine andere, wenn eun
neutraler, unbeeinflusster Externer das Ergebnis präsentiert
In der Praxis ist daher die Regel, dass solche Audits durch externe Datenschutzberater durchgeführt
werden.
Nutzen Sie unsere Datenschutzberatung und vermeiden Sie Bußgelder!
Sie wünschen sich aufgrund der vielfältigen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung einen
kompetenten Wegbegleiter oder haben konkrete Fragen im Bereich Datenschutz?
Dann sind Sie bei uns richtig!
Ein Großteil unserer Tätigkeit betrifft die Beratung von Unternehmen im Bereich Datenschutz. Die
Aufgaben sind sehr vielfältig und hängen oft von der Branche ab.
Eine Datenschutzberatung ist angezeigt, wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist
nicht nur bei großen Unternehmen der Fall, sondern trifft auch Selbstständige, Freiberufler,
Behörden, Vereine und gemeinnützige Organisationen.
Vorteile und Nutzen einer professionellen Datenschutzberatung
Weser Datenschutz hat aufgrund der fachlichen Kompetenz der Berater und der jahrelangen
Praxiserfahrung eine individuelle und kompetente Beratung bieten. Wir zeigen Ihnen wo es in Ihrem
Unternehmen noch am Datenschutz mangelt und geben Ihnen die kompetente und praxistaugliche
Hilfen.
Wir schützen Sie vor potenziellen Haftungsrisiken und Bußgeldern. Zusätzlich stärkt dies auch das
Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern, die sich bei Ihnen sicher aufgehoben fühlen.
– Kostenlose und unverbindliche Erstberatung
– Kompetente persönliche Beratung
– Flexible Lösungen für kleine und große Unternehmen
– transparente Kosten
– Beratung durch zertifizierte Datenschutzbeauftragten
– Bei Bedarf Stellung eines externe Datenschutzbeauftragten
Einer unserer zentralen Themen ist die Beratung im Bereich Videoüberwachung.
Von Videoüberwachung spricht man, wenn Kameras eingesetzt werden um Objekte oder Bereiche
zu überwachen. Hierbei müssen die strengen Vorgaben der DSGVO eingehalten werden. Selbst bei
Attrappen muss der Datenschutz eingehalten werden.
Die Videoüberwachung kann durch herkömmliche Überwachungskameras aber auch durch Handys,
Webcams oder Drohnen stattfinden.
Auch wenn die Aufnahmen nicht gespeichert werden, liegt eine Verarbeitung von
personenbezogenen Daten vor.
Wenn man eine Videoüberwachung einführen will, muss man zahlreiche gesetzlichen Vorgaben
beachten. Ansonsten drohen hohe Bußgelder.
Auch darf eine Videoüberwachung nur zu ganz bestimmten Zwecken erfolgen.
Dies sind z.B.
– Verhinderung von Straftaten
– Schutz von Eigentum und anderen Vermögenswerten
– Beweissicherung für Zivilansprüche
– Wahrnehmung des Hausrechts (Zutrittskontrolle)
Eine Videoüberwachung ist auch nicht überall erlaubt. Verboten ist sie etwa, in Umkleiden und
Duschen, Schlafräumen oder Toiletten. Man muss Dokumentations- und Informationspflichten bei
Videoüberwachung einhalten. Auch muss auf eine Videoüberwachung durch eine entsprechende
Beschilderung hingewiesen werden. Zusätzlich müssen Betroffene (z.B. Mieter, Patienten usw.) ggf.
informiert werden.
Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder
– Seminare & Workshops
DSGVO-Seminare und Workshops für den Arbeitsalltag
Weser Datenschutz bietet individuelle Schulungen und Work Shops zum Datenschutz an. Ob
Kompakt Schulungen für Einzelunternehmer und Mittelstand bis hin zu speziellen Einzelthemen
Erlangen Sie durch Schulungen und Work Shops mehr Sicherheit im Umgang mit Datenschutz für Ihr
Unternehmen und Ihre Mitarbeiter.
Folgende Datenschutzthemen werden regelmäßig angefragt:
– Datenschutz – Ein Grundrecht
– Datenpannen, Cyberangriffe und Bußgelder
– Datenschutz für Gründer 7 Grundsätze für die Verarbeitung
– Datenschutzkonforme Webseite
– Datentransfer in Drittstaaten
– Grundlagen Datenschutz in kleinen und mittelständischen Unternehmen
– Grundlagen Datenschutz bei Vereinen
Datenschutz und Künstliche Intelligenz
Datenschutz und Compliance
– Cyber Sicherheit
Unter Cybersicherheit versteht man insbesondere Maßnahmen um Computer, Netzwerke, Server,
Mobilgeräte usw. vor Angriffen zu schützen. Oft spricht man auch von IT Sicherheit.
IT-Sicherheit hat das Ziel alle IT-Systeme und Daten in Unternehmen vor unbefugtem Zugriff Dritter
zu schützen. Die IT Sicherheit ist also ein zentrales Mittel den Datenschutz im Unternehmen zu
gewährleisten. Ohne IT-Sicherheit kann ein Unternehmen nicht datenschutzkonform arbeiten!
Die Entwicklung zeigt leider, dass die Gefahr vor Hackerangriffen, Malware, Phissing, DDoS-Angriffe
usw. ständig steigt. Dementsprechend müssen auch Unternehmen hierauf reagieren und Ihre Hard
und Software aktuell halten und anpassen. Dies gilt nicht nur in den Räumlichkeiten des
Unternehmen, sondern natürlich auch beim Home Office oder beim mobilen Arbeiten zum Beispiel
im Zug oder im Ausland.
Wir beraten Sie zu allen Fragen zur Cybersicherheit und stellen Ihr Unternehmen sicher auf.
Auch beraten wir, ob Cyberversicherungen Sinn machen. Für die technische Umsetzung arbeiten wir
mit kompetenten Kooperationspartnern zusammen.
Wir bieten Beratung und konkrete Handlungshilfen zu den zentralen Fragen
– Wie können wir uns vor Cyberangriffe schützen?
– Was muss bei einem Cyberangriff sofort umgesetzt werden?
– Wer muss informiert werden
– Wer ist in welchen Bereichen verantwortlich?
– Was kann jeder einzelne Mitarbeiter tun?
Im Falle von Cyberattacken drohen große Schäden durch Datenverlust, Datenveröffentlichung oder
auch durch Stillstand des Unternehmen. Hinzu kommen Bußgelder und Schadenersatzprozesse, die
auch Ihrem Ansehen schaden.
– Künstliche Intelligenz
Einsatz von KI im Unternehmen- Datenschutz beachten!
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) wird immer häufiger und wichtiger. Der Einsatz von KI
wird in Zukunft vermutlich unerlässlich. KI ist bereits heute in vielen Bereichen zu finden. So z.B. bei
– Gesichtserkennung im Smartphone
– Suchmaschinen
– Personalisierte Werbung
– Chatbots
Unternehmen müssen aber auch beim Einsatz von KI wie ChatGPT sicherstellen, dass ihre
Datenverarbeitung gesetzeskonform ist.
– Werden personenbezogene Daten verarbeitet?
– Werden die Vorschriften der DSGVO eingehalten
– Entspricht der Einsatz den Vorgaben der KI-Verordnung
Durch frühzeitige Technikgestaltung müssen Verantwortliche die Umsetzung der Grundsätze für die
Verarbeitung von personenbezogenen Daten gewährleisten.
Auch muss geprüft werden, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung vor dem Einsatz notwendig ist.
Achtung! Unabhängig vom Datenschutz müssen KI-Systeme auch im Einklang sein mit sonstigen
einschlägigen Gesetzen wie dem Urheberrecht, dem AGG stehen.
Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.
Falls Sie Fragen zum Thema Datenschutz und Künstliche Intelligenz oder zu anderen
Datenschutzrelevanten Themen haben, kontaktieren Sie uns einfach!
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