Rechtsmissbrauch bei DSGVO-Auskunft, wenn Anspruchsteller gegen Geldzahlung auf Ansprüche verzichtet !
Die Datenschutzbehörde Österreich hat durch Bescheid vom 21.02.2023, Az.: 2023-0.137.735 festgestellt, dass es rechtsmissbräuchlich ist, wenn man einem Webseitenbetreiber zur Auskunft über die über ihn erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten auffordert, auf diese aber dann gegen eines Schadenersatzes verzichtet. Bei Zahlung würde er ebenfalls keine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen. Der Webseitenbetreiber ging auf das Angebot nicht ein. Wie angekündigt reichte der Betroffene dann Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein.
Read MoreDatenschutzverstoß – „Nur“ 1,9 Millionen EURO Bußgeld für BREBAU
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) als datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde hat gegen die BREBAU GmbH eine Geldbuße in Höhe von 1,9 Millionen Euro verhängt. Rechtsgrundlage ist Artikel 83 DSGVO. Die BREBAU GmbH hat mehr als 9.500 Daten über Mietinteressent:innen verarbeitet, ohne dass es hierfür eine Rechtsgrundlage gab. So wurden etwa Informationen über Haarfrisuren, den Körpergeruch...
Read More