Videoüberwachung im Trainingsbereich eines Fitnessstudios ist datenschutzwidrig
Das Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 23.02.2022, Az.: AN 14 K 20.00083 hat entschieden, dass eine Videoüberwachung in einem Fitnessstudio, die auch den Trainingsbereich mit aufnimmt, die Persönlichkeitsrechte der Kunden verletzt und damit datenschutzwidrig ist. Kläger war der Betreiber eines Fitnessstudios. Dieser hatte eine Videoüberwachung (ohne Tonaufzeichnung) installiert. Die Kunden wurden durch entsprechende Schilder auf die...
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