Urteil – Privatperson hat keinen DSGVO-Unterlassungsanspruch gegenüber Unternehmen

Das Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 22.01.2022, Az.: 10 O 14/21 hat ausgeurteilt, dass Privatpersonen gegenüber Unternehmen keinen Unterlassungsanspruch wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zusteht.  Die Vorschriften der DSGVO haben insoweit abschließende Wirkung. Ein Rückgriff auf allgemeinen zivilrechtliche Normen ist nicht möglich. Der Kläger machte gegen einen Online-Shop einen Unterlassungsanspruch wegen behaupteter zahlreicher DSGVO-Verstöße geltend....

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