Europäischer Gerichtshof – Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch
Der europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass der bloße Verstoß gegen die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) begründet keinen Schadenersatzanspruch Der Schadenersatzanspruch hängt ebenso aber nicht davon ab, dass der entstandene immaterielle Schaden eine gewisse Erheblichkeit erreicht. Ab dem Jahr 2017 sammelte die Österreichische Post Informationen über die politischen Affinitäten der österreichischen Bevölkerung. Mit Hilfe eines Algorithmus definierte sie...
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