DSGVO: 1.000 Euro Schadenersatz für irrtümliche Datenweiterleitung an Dritten

Das Landgericht Darmstadt musste sich mit einem Fall beschäftigen, bei dem ein Unternehmen irrtümlich Daten eines Bewerbers an einen Dritten weitergeleitet hatte. Was war geschehen. Der klagende Bewerber hatte sich bei einer Bank (Beklagte) als neuer Mitarbeiter beworben.  Der Bewerbungsprozess erfolgte über das Onlineportal XING. Die Beklagte leitete irrtümlich eine Nachricht, die für den Kläger...

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