Urteil- Kein DSGVO-Schadensersatz für verspätete und unvollständige DSGVO-Auskunft
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2023 - 3 Sa 285/23 hat festgestellt, dass einem Betroffenen kein Schadenersatz gemäß Art 82 DSGVO für eine verspätete und unvollständige DSGVO-Auskunft zusteht. Das Arbeitsgericht Duisburg hatte den Betroffenen noch 10.000 EUR Schmerzensgeld zuerkannt.
Read MoreOLG Naumburg: Meldungen an SCHUFA berechtigt /kein DSGVO Verstoß
Das Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 10.03.2021 – Az.: 5 U 182/20 hat entschieden, dass die aktuelle SCHUFA-Klausel rechtmäßig ist und etwaige Meldungen an die Auskunftei berechtigt sind. Das Oberlandesgericht kommt zu dem Ergebnis, dass die damalige Formulierung grundsätzlich nicht zu beanstanden sei, jedoch ein wichtiger Baustein gefehlt habe: Nämlich der Hinweis auf die Widerrufsmöglichkeit: „Die...
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