Urteil- Kein DSGVO-Schadensersatz für verspätete und unvollständige DSGVO-Auskunft
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2023 - 3 Sa 285/23 hat festgestellt, dass einem Betroffenen kein Schadenersatz gemäß Art 82 DSGVO für eine verspätete und unvollständige DSGVO-Auskunft zusteht. Das Arbeitsgericht Duisburg hatte den Betroffenen noch 10.000 EUR Schmerzensgeld zuerkannt.
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