Datenschutzbehörde darf nicht die Abberufung einen Datenschutzbeauftragten anordnen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz ordnete die Abberufung des Datenschutzbeauftragten des Jobcenter Diepholz an. Dies war damit allerdings überhaupt nicht einverstanden und bekam nun von Gericht Recht. So hat das Verwaltungsgericht Köln in einem einstweiligen Verfügungsverfahren die Ansicht geäußert, dass eine Datenschutzbehörde keine Kompetenz hat, gegenüber einem Unternehmen die Berufung bzw. Abberufung eines Datenschutzbeauftragten anzuordnen...
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