Im Berichtsjahr 2024 wurde gegen Unternehmen und natürliche Personen lediglich 13 Bescheide zur
Verhängung einer Geldbuße ausgesprochen. Eine betraf etwa einen Arzt, der die in der Patientenakte gespeicherte Telefonnummer zu privaten Kotnaktaufnahme missbrauchte. Ebenso betroffen war ein Weitzerbildungsunternehmen. Hier wurden etwa Daten im IT System nicht gelöscht, sondern lediglich auf deaktividert gesetzt. Das zeigt, dass die Verhängung von Bußgeldern weiter die Ausnahme ist. Gleichwohl ist der Datenschutz dringend zu beachten, da sich diese Praxis in den nächsten Jahren ändern kann.
Aus dem Datenschutzbericht geht auch hervor, dass es viele Anfragen zum Einsdatz von Microsoft 365 gab. Ebenso gab es viele Beschwerden wegen einer fehlender oder fehlerhaften Datenschutzerklärung auf Webseiten. Der Bremer Landesdatenschutzbeauftragte äußerte insoweit sein Unverständnis, dass es immer noch soviele Verstöß im siebten Jahr nach dem Inkraftreten der DSGVO gäbe. Auch Beschwerden wegen der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten in google Rezesionen gab. Im Bereich Videoüberwachung gab es keine gemeldeten Datenschutzverletzung. Es gab aber viele Beschwerden. Es wurde auch ein hoher Beratungsbefarf bei der Videoüberwachung festgestellt.
Im Ergebnis zeigt der Bericht, dass der Datenschutz weiter in allen Bereich eine hohe Rolle spielt und sowohl die Behörden als auch die Justiz beschäftigt. Unternehmen sollten sich im Datenschutz gut aufstellen, um Beschwerden und Bußgelder zu vermeiden. Ob die Behörde weiter eher zurückhaltend bei Bußgeldern ist, kann nicht sicher vorher gesagt werden.